4.2 Die IV-Stelle bezeichnet das Pendeln zwischen Ungarn und der Schweiz als Grund für die psychischen Beschwerden, während die Versicherte meint, gerade mit Blick auf die grössere Ruhe dorthin ausgewandert zu sein. Aufgrund der Umstände ist allerdings nicht auszuschliessen, dass die Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland erfolgte, um dem früheren Freund und jetzigen Ehemann nachzufolgen und ihm dort im Gästehaus zu helfen, wenngleich die Beschwerdeführerin letzteres mit Hinweis auf eine Hilfskraft bestreitet.