3.1; s. auch Urteil des Bundesgerichts 9C_726/2014 vom 25. Februar 2015 Erw. 3.1.1). Hingegen spricht der behandelnde Psychiater D___ in seinen Berichten von einer rezidivierenden depressiven Störung (ICD-10 F 33.1) mit dadurch bedingter wechselnder Arbeitsunfähigkeit, bei allerdings günstiger Prognose im Falle einer Abnahme der stressenden Umstände.