4. 4.1 Im vorliegenden Fall erfolgte die Anmeldung durch die Versicherte aufgrund eines Burnouts. Diese Diagnose (ICD-10 Z73.0) bildet jedoch (noch) kein Indiz für eine rechtlich erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigung, da es sich bei den Z-Kodierungen zwar um Faktoren handelt, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen (können).