B.4 Mit Beschwerdeantwort vom 8. Dezember 2014 entgegnete die IV-Stelle, die psychischen Beschwerden seien wesentlich auf psychosoziale Belastungen zurückzuführen. Ausserdem habe bisher keine engmaschige Behandlung stattgefunden. Am 5. Januar 2015 replizierte die Versicherte, der behandelnde Psychotherapeut stufe die Reisen nach Ungarn zu Unrecht als belastend ein, und zu ihm bestehe kein Vertrauensverhältnis; ausserdem arbeite sie überwiegend von Ungarn aus, ohne ständiges Pendeln. Mit Duplik vom 20. Januar 2015 blieb auch die IV-Stelle bei ihrer bisherigen Auffassung.