B. B.1 Mit Vorbescheid vom 10. Juli 2014 (IV act. 47) lehnte die IV-Stelle das Leistungsgesuch bei einem Invaliditätsgrad von 17% ab. Dagegen erhob die Versicherte am 7. August 2014 (IV act. 48) zunächst mündlich und danach am 11. August 2014 (IV act. 49) auch noch schriftlich Einwand. B.2 Am 22. September 2014 verfügte die IV-Stelle gemäss Vorbescheid (IV act. 50), wobei sie das Invalideneinkommen wie schon im Vorbescheid bei voller Arbeitsfähigkeit in einer adaptierten Tätigkeit anhand eines Tabellenlohns mit Fr. 66‘364.-- und das Valideneinkommen mit Fr. 79‘950.-- bezifferte.