Bisher fehle es an einer angemessenen psy- chiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung, die ambulant mit häufigeren Konsultationen oder teil- bzw. vollstationär erfolgen könnte. Auffallend sei, dass die krankgeschriebene Versicherte nach Ungarn ausgewandert sei, obwohl Psychiater D___ dies als Belastung taxiert habe. Bei Wegfall des belastenden Pendelns zwischen den beiden Ländern sei mit einer Besserung zu rechnen.