Seite 4 A.10 Gemäss Aktennotiz des regionalärztlichen Dienstes vom 20. Juni 2014 (Dr. E___; IV act. 46) könne die Arbeitsfähigkeit wegen des instabilen Zustandes der Versicherten nicht abschliessend beurteilt werden, auch nicht durch einen Gutachter. Bei bzw. nach Ausschöpfung der therapeutischen Massnahmen sei adaptiert (wohl) von einer 80-100%igen Arbeitsfähigkeit auszugehen. Bisher fehle es an einer angemessenen psy- chiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung, die ambulant mit häufigeren Konsultationen oder teil- bzw. vollstationär erfolgen könnte.