41, 2/3) hatte der bisherige Arbeitgeber gemeint, nach einem Zusammenbruch am 16. Mai 2012 sei die Versicherte nicht mehr zu 100%, sondern nur noch zu 40% arbeitsfähig. Davon war auch im Bericht der Berufsberatung über die Frühintervention vom 25. April 2014 (IV act. 42) die Rede, da die Versicherte in der bisherigen Tätigkeit (nur) zu 40% tätig sei, womit sie ihre Ressourcen als ausgeschöpft betrachte. Deshalb werde die Eingliederung abgeschlossen, was der Versicherten am 26. Mai 2014 mitgeteilt wurde (IV act. 45).