A.9 Mit Verlaufsbericht vom 8. April 2014 (IV act. 40) bezeichnete Hausarzt C___ den Zustand der Patientin, die regelmässig durch Kollege D___ behandelt werde, als stationär. Dieser meinte jedoch am 22. Mai 2014 (IV act. 44), ihm sei nicht bekannt, ob derzeit noch eine Therapie laufe. In der bisherigen Tätigkeit bestehe bis Ende April 2014 eine 40%ige Arbeitsfähigkeit, die adaptiert vermutlich noch höher liege. Bereits am 14. April 2014 (IV act. 41, 2/3) hatte der bisherige Arbeitgeber gemeint, nach einem Zusammenbruch am 16. Mai 2012 sei die Versicherte nicht mehr zu 100%, sondern nur noch zu 40% arbeitsfähig.