Das Gästehaus in Ungarn werde vom Ehemann und einer Angestellten besorgt und stelle keine zusätzliche Belastung dar. Nach Auffassung der Invalidenversicherung seien die therapeutischen Bemühungen ungenügend; ausserdem wirke das Pendeln zwischen der Schweiz und Ungarn belastend, auch wenn die Versicherte gerade wegen der grösseren Ruhe und der Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit im Homeoffice dorthin gezogen sei. Allenfalls seien bezüglich Therapie Auflagen zu machen oder aber ein Gutachten anzuordnen.