Seite 3 A.8 Mit Aktennotiz vom 21. März 2014 (IV act. 35) meinte Dr. E___ vom regionalärztlichen Dienst (RAD), die Tätigkeit als Bauleiterin sei wahrscheinlich nicht mehr vollzeitlich ausführbar. Im Rahmen bzw. nach einer Therapie, die bisher zu wenig intensiv erfolgt sei, und ohne das Pendeln zwischen der Schweiz und Ungarn sei eine Tätigkeit wie als Bauzeichnerin ohne Bauleitung vollzeitlich zumutbar, zumal seit Anfang Februar 2014 keine Arbeitsunfähigkeit mehr attestiert werde.