a) der Beschwerdeführerin: 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 22. September 2014 sei aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführerin sei eine Dreiviertelrente auszurichten. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt