4.3 Nach Angaben der Beschwerdeführerin war dies (bisher) nicht der Fall. Dabei ist allerdings unklar, ob sie sich einer adäquaten, insbesondere aber einer ausreichend intensiven Behandlung unterzogen hat. So hatte bereits Dr. F___ im erwähnten Konsiliar-Gutachten gemeint, in therapeutischer Hinsicht sei die Sistierung des Analgetikakonsums anzuraten, wobei der Entzug nur stationär als möglich erscheine, was die Patientin wiederholt abgelehnt habe. Auch Psychiater G___ hatte im Konsiliargutachten vom 24. März 2010 darauf hingewiesen, dass sie medizinische Massnahmen ablehne. In der Folge erwähnte die Neurologie am Kantonsspital St. Gallen mit Bericht vom 18. Juni 2010, die Patientin habe