4. 4.1 Das bereits am 21. Mai 2010 im Rahmen der zweiten Anmeldung vom 12. März 2009 zuhanden der Invalidenversicherung erstattete Medas-Gutachten erscheint grundsätzlich auch im vorliegenden, auf der dritten Anmeldung vom 11. Mai 2013 beruhenden Verfahren als beweistauglich, da die zusätzlichen Abklärungen durch die Neurologie am Kantonsspital St. Gallen eine psychogene Ursache der Anfälle ergaben, welche psychische Komponente