Der Analgetikakonsum sei in stationärem Rahmen zu sistieren, was die Versicherte jedoch wiederholt abgelehnt habe. Die linksseitigen Schultergürtel- und Armschmerzen seien nicht neurologisch, sondern rheumatisch bedingt. G___, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, St. Gallen, meinte im Konsiliar- Gutachten vom 24. März 2010 (IV-act. 23, 36/42), wegen einer Anpassungsstörung und einer akzentuierten Persönlichkeit mit leistungsorientierten Zügen sei die Arbeitsfähigkeit erwerblich zu ca. 20% eingeschränkt, im Haushalt jedoch nicht. Eine Behandlung lehne die Versicherte derzeit ab.