B.4 Nachdem diese einen ersten Abklärungstermin bei der Medas Ostschweiz gemäss deren Schreiben vom 10. Dezember 2009 (IV-act. 16) hatte absagen lassen und dem zweiten Termin unentschuldigt ferngeblieben war, wurde sie von der IV-Stelle mit Schreiben vom 23. Dezember 2009 (IV-act. 17) an ihre Mitwirkungspflicht erinnert.