- Die E___ AG beschrieb die Tätigkeit des Beschwerdeführers im Fragebogen für Arbeitgebende wie folgt (VI-act. 73): Oft: Kunden besuchen, Sitzen, leichtes heben oder tragen. Manchmal: Autofahren, Gehen, Stehen, mittelschwer heben oder tragen. Selten: Messen, schweres heben oder tragen. - Für die Kundenbesuche ist es notwendig, dass für den Beschwerdeführer sowohl Treppensteigen als auch Gehen in unebenem Gelände sowie generell auch längeres Stehen und Gehen kein Problem darstellt.