die Frage der Unfallkausalität vertieft. Dabei ist eine auf den Tag genaue Festlegung, ab welchem Zeitpunkt nicht mehr mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einer Kausalität zwischen den Beschwerden und dem Sturz auszugehen ist, schlichtweg nicht möglich. Der Zeitpunkt dürfte irgendwo zwischen April und Juni 2014 liegen, jedenfalls nicht bereits Ende März 2014, als die Taggelder eingestellt wurden. Dr. F___ hat die aktuellen Kniebeschwerden mit überzeugender und nachvollziehbarer Begründung „knapp ein Jahr nach Trauma“ nicht mehr als unfallkausal beurteilt. Die Vorinstanz hat gestützt auf diese Einschätzung von Dr. F__