Auch der vom Beschwerdeführer eingereichte Bericht der Ärzte der Klinik für orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparats am KSSG vom 4. September 2014 (Beschwerdebeilage act. 2/2) ist nicht dazu geeignet, Zweifel an diesem Schluss hervorzurufen. Insoweit in jenem Bericht eine partielle Osteonekrose für möglich gehalten wird, ist nicht ersichtlich, dass eine solche auf das Unfallereignis vom 23. Juni 2013 zurückzuführen wäre. Die früheren MRI-Befunde lagen den Ärzten des KSSG nicht vor. Aus den MRI-Befunden ist jedoch ersichtlich, dass nebst der Fissur und der Bone bruise keine weiteren Unfallfolgen festgestellt wurden.