Aus diesen Unterlagen geht hervor, dass der Beschwerdeführer auch nach der Kniearthroskopie im November 2011 weiterhin unter Beschwerden litt. Für den Zeitpunkt unmittelbar vor dem Sturz im Juni 2013 existieren keine ärztlichen Berichte, die sich zum Ausmass der Kniebeschwerden äussern würden. Dennoch kann der Argumentation des Beschwerdeführers, wonach er damals keinerlei Beschwerden mehr gehabt habe, nicht gefolgt werden: