D. Im Bericht vom 4. Juni 2014 kam Kreisärztin Dr. F___ zum Schluss, dass an der Arbeitsfähigkeitsbeurteilung der Vorinstanz vom 21. März 2014 vollumfänglich festzuhalten sei. Die aktuellen Kniegelenkbeschwerden des Beschwerdeführers seien zudem mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht mehr auf das Trauma vom 23. Juni 2013 zurückzuführen, sondern stünden mit der Entwicklung der degenerativen Veränderungen der Gonarthrose im Zusammenhang. Es sei daher zu empfehlen, auch die Heilungskosten nicht weiterhin zu Lasten des Traumas vom 23. Juni 2013 zu übernehmen (VI-act. 106).