a) des Beschwerdeführers: Es sei die Verfügung der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden vom 26. August 2014 aufzuheben, und es sei A___ rückwirkend ab Einstellung der IV-Taggelder eine Dreiviertelsrente zuzusprechen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt