Zumutbarkeitsbeurteilung der Rehaklinik Bellikon wurde im Verlauf der medizinischen Abklärungen von med. pract. D___ mehrfach bestätigt.56 Es liegen auch keine medizinischen Berichte vor, welche diese Beurteilung in Zweifel ziehen würden. 54 Act. 8.I.198-17f/21 55 Act. 8.I.147-2/11 und act. 8.I.147-8/11 56 Act. 8.I.200