Das Gutachten wurde in Kenntnis der umfangreichen Vorakten erstellt, berücksichtigt die geklagten Beschwerden, setzt sich mit diesen auseinander, beruht auf interdisziplinären Untersuchungen und ist für die streitigen Belange umfassend. Es leuchtet in der Darlegung der medizinischen Zusammenhänge und in der Beurteilung der medizinischen Situation ein, erscheint schlüssig und die Schlussfolgerungen sind nachvollziehbar begründet. Somit kommt dem Gutachten voller Beweiswert zu.