Insgesamt erfüllt das interdisziplinäre Gutachten des Kompetenzzentrums Versicherungsmedizin, bestehend aus der chirurgisch - neurologischen sowie der psychiatrischen Beurteilung, die von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen an beweistaugliche medizinische Berichte. Das Gutachten wurde in Kenntnis der umfangreichen Vorakten erstellt, berücksichtigt die geklagten Beschwerden, setzt sich mit diesen auseinander, beruht auf interdisziplinären Untersuchungen und ist für die streitigen Belange umfassend.