Zumal letzterer nicht auf einer aktuellen Untersuchung beruht, sondern anhand der vorhandenen Akten und in Rückschau erstellt wurde. Demnach ist aufgrund des Gutachtens die Diagnose eines CRPS aktuell bzw. im Zeitpunkt der Leistungseinstellung bzw. Rentenprüfung nicht mit dem notwendigen Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit nachgewiesen. Gemäss den Gutachtern liegt vielmehr ein nozizeptives Schmerzsyndrom bei einer postoperativ veränderten anatomischen Situation am rechten Handgelenk ohne kausalen Zusammenhang zum Unfall vor.