Seite 12 objektivierbaren Befunde festzustellen gewesen. Die Budapest Kriterien zur Diagnose eines CRPS seien aktuell aus neurologischer Sicht nicht erfüllt.54 Diese überzeugenden Ausführungen, welche unter anderem auf einer fachärztlichen neurologischen Untersuchung beruhen, vermag der nachträglich eingereichte Bericht der behandelnden Handchirurgen des Kantonsspitals St. Gallen vom 9. Februar 2015 nicht zu entkräften. Zumal letzterer nicht auf einer aktuellen Untersuchung beruht, sondern anhand der vorhandenen Akten und in Rückschau erstellt wurde.