Die Beschwerdeführerin kritisierte im Wesentlichen, die Ansicht der SUVA-Ärzte, die TFCC- Läsion rechts stehe nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Zusammenhang mit dem Sturz vom 10. Juli 2011, sei nicht nachvollziehbar, nicht zuletzt da die Behandlung und Operationen von der SUVA bezahlt worden sei. Auch die radiologisch sichtbare leichte Arthrose stehe in einem ursächlichen Zusammenhang zum Unfall. Es sei objektiv nachgewiesen, dass die rechte Hand der Beschwerdeführerin bei regelmässiger Beanspruchung verfärbe und anschwelle. Glaubhaft seien auch die damit verbundenen Schmerzen.