Zwar kommt rechtsprechungsgemäss den medizinischen gegenüber den Abklärungen der Fachleute der Berufsberatung beziehungsweise beruflichen Eingliederung ein grösseres Gewicht zu.35 Vorliegend basiert die Meinung der Fachleute jedoch auf einer rund 8-monatigen Integrationsmassnahme. Daher bedarf eine derart deutlich unterschiedliche Einschätzung der restlichen Arbeits- 30 IV-act. 47-1/13. 31 IV-act. 47-2/13 und IV-act. 47-4/13. 32 IV-act. 39, IV-act. 57 und IV-act. 66-3/4. 33 IV-act. 47-5/13. 34 IV-act. 57-4f./6. 35 Urteil des Bundesgerichts 9C_833/2007 vom 4. Juli 2008 E. 3.3.2.