Bemerkenswert sei jedoch der Wille, die grösstmögliche Leistung im Rahmen ihrer Erkrankung zu erbringen und die positive Haltung, die die Beschwerdeführerin auch in ganz schwierigen Situationen entwickeln könne. Nach ihren Beobachtungen sei zum jetzigen Zeitpunkt die Leistungsfähigkeit der Beschwerdeführerin so eingeschränkt, dass sie eine Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt nicht unterstützen können. Es werde eine den Entwicklungen der Krankheit angepasste Tätigkeit im zweiten Arbeitsmarkt empfohlen.34