Sie habe sich sehr pflichtbewusst gezeigt und Fehlzeiten aufgrund von in die Arbeitszeit fallenden Arztterminen jeweils wieder nachgearbeitet. Ihr Verhalten sei geprägt durch ihren Willen und ihr Interesse zu arbeiten. Dem gegenüber stehe die stark eingeschränkte Leistungsfähigkeit mit Konzentrationsproblemen und Erschöpfungszuständen. Bemerkenswert sei jedoch der Wille, die grösstmögliche Leistung im Rahmen ihrer Erkrankung zu erbringen und die positive Haltung, die die Beschwerdeführerin auch in ganz schwierigen Situationen entwickeln könne.