Trotz grosser Bemühungen falle auf, dass die Beschwerdeführerin den Anstrengungen oft körperlich nicht gewachsen sei und die leichte Tätigkeit ohne Leistungsdruck zu einem erkennbaren Leistungsabfall führe. Die Beschwerdeführerin sei willig und interessiert daran, zu arbeiten, jedoch sei ihre Leistungsfähigkeit aufgrund von Konzentrationsproblemen und Erschöpfungszuständen stark eingeschränkt. Zum jetzigen Zeitpunkt sei ihre Leistungsfähigkeit so eingeschränkt, dass eine Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt nicht realistisch sei.27