Die arbeitsmedizinische Einschätzung in der ausserhäuslichen Erwerbsarbeit stelle sich bei einer grundsätzlich modulierenden Verlaufsform schwierig dar. Mittelschwere und schwere Tätigkeiten seien nicht günstig und es müsse auch eine saubere Arbeitsumgebung berücksichtigt werden. Unter Berücksichtigung der wechselnden Krankheitsschwere und der bekannten Nebenwirkungen der starken immunmodulatorischen Medikamente liege eine generelle 50 – 60 %-ige Leistungseinschränkung in einer leidensadaptierten Tätigkeit vor.24