B. Gegen die Verfügung vom 17. Juli 2014 liess A___ am 12. September 2014 mit den eingangs wiedergegebenen Anträgen Beschwerde beim Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden erheben. C. Die IV-Stelle beantragte mit Vernehmlassung vom 14. Oktober 2014 die Abweisung der Beschwerde. D. Am 27. November 2014 liess A___ die Replik einreichen. Sie verzichtete stillschweigend auf eine mündliche und öffentliche Verhandlung. Seite 2 E. Die IV-Stelle verzichtete stillschweigend auf eine Duplik.