A. Die am XX.XX.1975 geborene A___ meldete sich am 27. September 2012 wegen Krankheit (Lupus erythematodes) bei der IV-Stelle des Kantons Appenzell Ausserrhoden an und beanspruchte Leistungen. Die IV-Stelle führte in der Folge medizinische Abklärungen durch. Mit Vorbescheid vom 11. April 2014 kündigte sie an, es bestehe ab 1. Mai 2014 ein Anspruch auf eine Viertelrente. Dagegen liess A___ am 13. Mai 2014 Einwand erheben. Mit Verfügung vom 17. Juli 2014 hielt die IV-Stelle an ihrem Entscheid fest und sprach A___ mit Wirkung ab 1. Mai 2014 eine Viertelrente zu.