a) der Beschwerdeführerin: 1. Es sei die Verfügung der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden vom 17. Juli 2014 aufzuheben und es sei A___ rückwirkend ab 1. Mai 2014 eine ganze Rente zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die Verfügung der IV-Stelle vom 17. Juli 2014 aufzuheben und es seien der Gesundheitszustand und die Einschränkung in der Leistungsfähigkeit nochmals umfassend abzuklären - und es sei anhand dieser Abklärungen neu über den Rentenanspruch zu befinden. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt