Dieser bezeichnete die bildgebend nicht erklärbaren Beschwerden als unfallbedingt, da sie früher nicht bestanden hätten. Der insgesamt zufriedenen, aber nicht mehr arbeitsfähigen Patientin könne er nicht mehr weiterhelfen. Allerdings erfolge die Behandlung primär durch die Orthopädie am KSSG. Seite 5 C.2 Mit der Beschwerdeantwort vom 15. November 2014 reichte die Suva eine Beurteilung ihres Versicherungsmediziners und Chirurgen Dr. med. J___ vom 31. Oktober 2014 zu den Akten, der die Meinung Dr. G___ und damit ihre bisherige Einschätzung teilte.