C. C.1 Dagegen liess die Versicherte mit Schreiben vom 9. September 2014 Beschwerde mit den eingangs wiedergegebenen Anträgen erheben. Zufolge Trennung vom Ehemann habe die Absicht einer Erhöhung des Erwerbspensums auf 80% per Anfang September 2010 bestanden, was die Arbeitgeberin mündlich zugesichert habe. Eine Integrierbarkeit in den ersten Arbeitsmarkt liege nicht vor, wie auch aus den beiliegenden Angaben von Schmerztherapeut Dr. med. I___ vom 21. August und vom 8. September 2014 hervorgehe. Dieser bezeichnete die bildgebend nicht erklärbaren Beschwerden als unfallbedingt, da sie früher nicht bestanden hätten.