B.2 Dagegen liess die Versicherte durch RA AA___ mit Schreiben vom 17. Februar 2014 (Vi. act. 200) Einsprache mit dem Antrag auf eine ganze Rente und eine Integritätsentschädigung von mindestens 20% erheben. In der Begründung wurde u.a. auf einen Bericht von mag. phil. H___, Atelier für Musik und Gestaltung, vom 20. Januar 2014 (Vi. act. 203) verwiesen, wonach die auf Zuweisung der Opferhilfe St. Gallen erfolgende Therapie der unfallbedingten psychischen Beschwerden noch nicht abschlossen werden könne. Ferner wurde eine Stellungnahme Dr. D___ vom 5. Februar 2014 (Vi.