Gestützt auf eine CT-Untersuchung meinte das KSSG am 13. Juni 2013 (Vi. act. 169), die von der Versicherten geklagten Schmerzen seien mechanisch nicht erklärbar. A.10 Suva-Kreisarzt Dr. med. G___, FMH für Chirurgie, erstattete am 30. August 2013 Bericht über die Abschlussuntersuchung. Der Versicherten seien Tätigkeiten, bei denen Wechselpositionen eingenommen und gewisse Gewichtslimiten eingehalten werden könnten, vollschichtig zumutbar (Vi. act. 181). Gleichentags schätzte er den Integritätsschaden auf 10% (Vi. act. 182).