, fehlen leider gänzlich und es wäre wünschenswert, wenn künftig diese Berechnungsgrundlagen Eingang in die Akten fänden. Dementsprechend wird das Verfahren zur erforderlichen ergänzenden Abklärung an die IV-Stelle zurückgewiesen, welche anschliessend neu zu verfügen hat. 47 IV-act. 56-29/37, act. 6/S. 4 und Urteil 9C_492/2014 vom 3. Juni 2015 E. 2 48 IV-act. 56-30/37 49 IV-act. 7-1ff./11 50 IV-act. 8-1ff./4 51 IV-act. 64-1/1