Schliesslich vermag auch die Kritik der IV-Stelle an der Schätzung der Arbeitsfähigkeit im ansonsten in Bezug auf die Beurteilung des Gesundheitszustands, der Befunde und der Diagnosen unbestrittenen bidisziplinären Gutachten nicht zu überzeugen. Die psychiatrische Gutachterin legt entgegen der Ansicht der IV-Stelle begründet dar, weshalb ihrer Ansicht nach von einer Gesamt-Arbeitsfähigkeit von 50 % auszugehen ist. Sie führt im Gutachten hierzu aus, dass aufgrund einer rezidivierenden depressiven Störung seit Mai 2010 Arbeitsunfähigkeiten zwischen 50% und 100% bestanden hätten.