Seite 14 Begleiterscheinung ist, sondern ein eigenständiges Leiden, welches schon vor 2010 einsetzte. Ihre Diagnose stellte die psychiatrische Gutachterin zudem unter Berücksichtigung der Hinweise auf Simulations- und Aggravationstendenzen, weshalb die diesbezüglichen Ausführungen der IV-Stelle fehl gehen.47