L___, Facharzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie, ausgeführt, dass die depressive Störung bei der Beschwerdeführerin 2003 im behandlungsbedürftigem Ausmass ausgebrochen sei. Seitdem werde sie bezüglich der depressiven Symptomatik regelmässig medikamentös und später auch gesprächspsychotherapeutisch behandelt.44 Dies lässt sich aufgrund der Akten belegen, begab sich die Beschwerdeführerin doch mehrfach wegen ihrer psychischen Erkrankung in stationäre Behandlung, zuletzt zweimal im Jahr 2012 in die Klinik Meissenberg für jeweils mehr als zwei Monate.45