Aufgrund der erwähnten Akten ist die Meinung der IV-Stelle, wonach die psychischen Probleme der Beschwerdeführerin erst nach der Schulteroperation von 2010 eingesetzt haben, nicht vertretbar. Die IV-Stelle erklärte auch nicht schlüssig, weshalb die 1993 erlittene Depression nichts an ihrer Beurteilung ändere, ebensowenig wie der Bericht der Klinik Teufen vom 26. Juni 2014. Im letzteren wird von Dr. med. L___, Facharzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie, ausgeführt, dass die depressive Störung bei der Beschwerdeführerin 2003 im behandlungsbedürftigem Ausmass ausgebrochen sei.