Schon vor Beginn der Depression sei sie in psychiatrischer Behandlung in der Klinik Teufen gewesen. Gemäss der Gutachterin lasse sich zum Zeitpunkt der heutigen Untersuchung in der klinischen Untersuchung ein mittelgradig depressives Zustandsbild feststellen.42 Der Regionale Ärztliche Dienst (RAD) bestätigte in der Folge das bidisziplinäre Gutachten vollumfänglich.43 Aufgrund der erwähnten Akten ist die Meinung der IV-Stelle, wonach die psychischen Probleme der Beschwerdeführerin erst nach der Schulteroperation von 2010 eingesetzt haben, nicht vertretbar.