Seite 12 Symptome, welche in einer neuen und noch nicht offiziell anerkannten Klassifizierung verstärkt gewichtet werde, als gerechtfertigt erachtete. Zudem wies Dr. med. J___ ausdrücklich darauf hin, dass diese Diagnose aus versicherungsmedizinischer Sicht nicht per se Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit habe.32 In der Folge wurde die Diagnose Fibromyalgie im polydisziplinären Konsens des Gutachtens denn auch nicht als eine Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit erwähnt.33