Sie verweist hierzu auf eine Stelle im polydisziplinären Konsens, wo ausgeführt wird, dass es zu einer Schmerzausweitung vor allem in der rechten Körperhälfte gekommen sei und der zuständige Rheumatologe den Schluss gezogen habe, es sei von einem Fibromyalgie-Syndrom auszugehen. Sodann wird ausgeführt, dass 12 Tender points positiv gewesen seien, so dass im Sinne einer Gesamtbeurteilung die Diagnose eines Fibromyalgie-Syndroms gerechtfertigt erscheine.30 Weiter führte die IV-Stelle in der angefochtenen Verfügung aus, dass im Einklang mit dem Rheumatologen von der Diagnose eines Fibromyalgie-Syndroms ausgegangen werden könne.31