Die IV-Stelle listete in der angefochtenen Verfügung als Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit unter anderem auch eine Lumboischialgie auf, wobei gemäss dem Rheumatologen von einem Fibromyalgie-Syndrom auszugehen sei.29 Sie verweist hierzu auf eine Stelle im polydisziplinären Konsens, wo ausgeführt wird, dass es zu einer Schmerzausweitung vor allem in der rechten Körperhälfte gekommen sei und der zuständige Rheumatologe den Schluss gezogen habe, es sei von einem Fibromyalgie-Syndrom auszugehen.