Der Stellungnahme der Klinik Teufen vom 26. Juni 2014 lässt sich entnehmen, dass die im psychiatrischen Gutachten gestellte Diagnose in keinem Widerspruch zu ihrer Beurteilung stehe. Eine rezidivierende depressive Störung charakterisiere sich durch einen phasenförmigen bzw. dynamischen Verlauf. Die depressive Störung sei bei der Beschwerdeführerin 2003 im behandlungsbedürftigem Ausmass ausgebrochen und damals durch ihren Hausarzt mit Tolvon behandelt worden. Seit dem werde sie in Bezug auf die depressive Symptomatik regelmässig medikamentös und später auch gesprächspsychotherapeutisch behandelt.